- kooperative Werbung
- Kollektivwerbung. 1. Begriff: Alle Formen kooperativer Zusammenarbeit mehrerer Anbieter auf dem Gebiet der ⇡ Werbung.- 2. Grundformen: a) Nach der Stufenzugehörigkeit der kooperierenden Unternehmen (Zugehörigkeit zur gleichen oder zu hintereinander folgenden Wirtschaftsstufen): (1) Horizontale Werbung; (2) vertikale Werbung.- b) Nach der Art der Bekanntgabe der Werbetreibenden: (1) Gemeinschaftswerbung; (2) Sammelwerbung.- 3. Kombinationen: a) Horizontale Gemeinschaftswerbung: I.d.R. kooperieren Unternehmen der gleichen Branche (Wirtschaftsstufe) werblich miteinander. Zustandekommen und Bestand hängen naturgemäß stark davon ab, inwieweit die überwiegende Mehrzahl der Branchenmitglieder für eine Mitwirkung gewonnen werden können.- Formen: (1) Gruppenwerbung: Von Beginn an wird eine Begrenzung der Zahl der Teilnehmer angestrebt; diese beschränkende Anzahl konkurrierender Anbieter wirbt gegen den Rest der eigenen Branche. (2) Verbundwerbung (komplementäre Werbung): Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe, aber unterschiedlicher Branchen betreiben gemeinsam Werbung; charakteristisch im Fall bedarfsverwandter Erzeugnisse (z.B. Fluggesellschaft/Reisebekleidung).- b) Vertikale Gemeinschaftswerbung: K.W. von Partnern unterschiedlicher Wirtschaftsstufen, z.B. die als am weitesten verbreitete Form von freiwilligen Gruppen bzw. Ketten der Groß- und Einzelhändler.- c) Sammelwerbung: Alle sonstigen Formen der k.W., in denen Unternehmen im Gegensatz zur Gemeinschaftswerbung unter Namensnennung gemeinsam werblich auftreten (Einzelhändler einer Ladenstraße). Differenzierung in eine horizontale oder vertikale Variante ist denkbar.- Vgl. auch ⇡ Handelswerbung, ⇡ institutionelle Werbung, ⇡ Werbung.
Lexikon der Economics. 2013.